Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
zu unserer öffentlichen Frühjahrsvollversammlung am
Donnerstag, 19. Mai 2022, um 19:30 Uhr im Jugendzentrum/Saal
darf ich Sie/Euch ganz herzlich einladen!
Vorläufige Tagesordnung:
- Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Feststellungsbeschlüsse
- Niederschrift der Herbstvollversammlung 2021
- Bericht des Vorstands
- Berichte aus BzJR und BJR mit Aussprache
- Haushaltsrechnung 2021
- Revisionsbericht; Entlastung des Vorstands
- Anträge
- Nachwahlen
- Grußworte
- Sonstiges
Wir freuen uns sehr, die Vollversammlung endlich einmal wieder in Präsenz veranstalten zu dürfen! Derzeit gelten keinerlei Einschränkungen, aber wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die am 19.05.22 aktuell geltenden Regelungen einzuhalten sind. Wir empfehlen im Übrigen jedem die Maßnahme (Maske etc.), die ihm die nötige Sicherheit verschafft.
Wir bitten alle Mitgliedsverbände, uns bis zum 27.04.22 Änderungswünsche für die Tagesordnung mitzuteilen und Anträge an die Vollversammlung abzugeben, damit wir diese rechtzeitig an die Delegierten verschicken können.
Bitte benennen Sie bis dahin auch die Kandidaten/innen für die Nachwahlen! Neuwahlen sind zwar erst im Frühjahr 2023, aber zwei Vorstandsmitglieder verlassen uns aus privaten und beruflichen Gründen leider bereits dieses Frühjahr: Stefan Fuchs (BSSJ) und Johannes Dandorfer (BSSJ).
Wir werden ab diesem Jahr den Großteil der Unterlagen nicht mehr ausgedruckt verschicken, sondern digital zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um folgende Unterlagen:
- Protokoll Herbstvollversammlung 2021 inl. Teilnehmerliste
- Haushaltsrechnung 2021- endgültig
- Anmeldeformular zur FVV 2021 SJR Weiden
- Verzeichnis der Vertretungsrechte SJR Weiden
- Kassenrevisionsbericht HH 2021
- Jahresbericht zum Herunterladen
- Jahresbericht zum Durchblättern
Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular FVV 2022 für jeden einzelnen Teilnehmer! Dem Verzeichnis der Vertretungsrechte entnehmen Sie, wie viele Delegierte jede Mitgliedsorganisation entsenden darf.
Schließlich möchten wir noch dringend daran erinnern, dass gemäß unserer Satzung Jugendverbände ihr Vertretungsrecht verlieren, wenn sie dreimal in Folge nicht an der Vollversammlung teilgenommen haben! Wir bitten deshalb um vollzählige Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Ewald Zenger
Geschäftsführer u.
Stadtjugendpfleger